Sonntag, Mai 19, 2013
   
Text Size


DOKTOR HANF Patientenecke

Doktor-Hanfs Patienten Ecke 25 - Die Behandlung mit THC bei Kindern




Liebe Hanf Journal Leser und Leserinnen,
immer wieder erreichen uns Anfragen seitens besorgter Eltern, die Aufklärung über Wirkung cannabishaltiger Medikamente bei Kindern und Jugendlichen benötigen.

Selbst im Internet stößt man auf nur wenige Ergebnisse, die belegen, dass Cannabis oder THC bei minderjährigen Patienten zum Einsatz kommt und auch hier positiven Nutzen bringen könnten. Dafür findet man eine Menge darüber, wie schädlich Cannabis auf die Hirnentwicklung der Kinder sei und die angebliche Zunahme minderjähriger Cannabiskonsumenten in den letzten Jahren.

Was hier fehlt, ist eine konsequent gewollte Trennung zwischen jugendlichen Cannabiskonsumenten und jugendlichen Cannabispatienten. Im Rahmen unserer ADHS- und Tourette-Selbsthilfe-Gruppenarbeit haben wir natürlich auch mit Eltern zu tun, die zwar an der Wirkung von Cannabis oder THC-haltigen Medikamenten bei ADHS und Tourette Syndrom interessiert sind, es aber niemals befürworten würden, wenn das eigene Kind zur Verbesserung der Symptomatik diese Art der Therapie nutzte. Es sind leider oftmals die Eltern, die im Gegenzug lieber auf die Behandlung durch amphetaminhaltige Medikamente wie zum Beispiel Ritalin setzen. Oder die lieber Psychopharmaka einsetzen, weil diese ja einfach verschrieben werden. Als Argument gegen Cannabis oder THC hören wir dann oftmals Aussagen wie: „Es sind keine Spätfolgen bekannt“, „Es wurde ja nie an Kindern getestet“, oder: „Mein Kind wird süchtig“. Leider ist vielen Eltern immer noch nicht bewusst, dass kein Medikament, einschließlich Ritalin oder Psychopharmaka, jemals an Kindern getestet wurden, weil es schlicht und einfach durch die Gesetzeslage verboten ist, Arzneimittel an Kindern zu testen. Also begeben sie sich lieber auf einen nicht einfachen langen Weg als unwissende Eltern von Langzeitstudien Patienten, die im besten Fall unter ärztlicher Aufsicht, Medikamente verabreichen, die weitgehende Nebenwirkungen haben könnten.

So wurde uns des Öfteren auch schon von Jugendlichen berichtet, die Tabletteneinahmen nach eigenem Ermessen bewusst verzögerten oder missbrauchten sowie von Nebenwirkungen, die in der Pubertät auftraten und sich durch suizidale Gedanken äußerten. Folglich musste die Therapie bei diesen Vorkommnissen immer wieder geändert werden, mit dem Ergebnis, dass der eigentliche Behandlungserfolg ausblieb.

Aber es gibt auch die andere Seite. Ich kann mich noch sehr gut an ein Elternpaar erinnern, das bei uns mit ihrem Sohn vorstellig wurde. Zu damaligen Zeitpunkt war er ca. 13 Jahre alt, seine Tics wurden durch mehrere Medikamente unterdrückt, was zur Folge hatte, dass er sehr teilnahmslos und schläfrig wurde. Außerdem litt er unter Gewichtszunahme, bedingt durch die Medikamente. Er hatte keine Freunde und große Probleme in der Schule. Die Eltern berichteten über etliche Medikamente, die bereits zum Einsatz gekommen waren, doch nichts davon zeigte eine adäquate Verbesserung.

Nach einem längeren Gespräch fanden wir dann noch heraus, dass dieser Junge niemals bei einem Tourette Spezialisten war. Die Eltern bekamen durch unsere Selbsthilfegruppe den Kontakt zur MHH Hannover und einen zügigen Termin in der Tourette Sprechstunde von Fr. Dr. Müller-Vahl. Auch dort wurden nochmals die Medikamente umgestellt mit dem Ergebnis, dass der heute 17 jährige Junge durch Dronabinol ein normales Leben führen darf. Ebenso ein mittlerweile 16 Jahre alter Tourette Patient unserer Gruppe, der ein ähnliches Schicksal teilte und nun Dronabinol erhält. Die Eltern wendeten sich auch im Anschluss noch an uns mit der großen Sorge, als sie erfuhren, dass ihr Sohn durch Cannabiskonsum auffällig wurde. Heute können wir sagen, dass durch weitere Untersuchungen festgestellt wurde, dass natürliches Cannabis bei ihm zu einer wesentlich besseren Wirkung führte und dass die Eltern nun mit der behandelnden Ärztin und ihrem Sohn einen Antrag nach § 3 BtMG Abs. 2 stellen werden. Er besucht die Schule, verbessert konsequent seine Noten und kann ohne Tics sein noch junges Leben in die richtigen Bahnen lenken.

Ich möchte hier noch einmal ausdrücklich erwähnen, dass wir niemanden dazu auffordern verordnete Medikamente abzusetzen und sich Cannabis zu besorgen! Ebenso möchten wir niemanden, insbesondere Kinder und Jugendliche, dazu auffordern Cannabis zu konsumieren. Tatsächlich gibt es auch bei dem Konsum durch Cannabis Wirkungen in Hirnarealen, die negative Folgen in der Entwicklung mit sich bringen können und immer noch ist der Gebrauch, auch als Patient, verboten. Unser Ziel ist es eine Sensibilität bei Ärzten zu wecken und auf diese Behandlungsmethode aufmerksam zu machen. Durch eine ärztliche Verordnung von Dronabinol oder gar die Antragsstellung für die Nutzung von Cannabis als Medizin könnten wir hier durch die Sammlung von Daten bereits bei der Verwendung Beweise dafür schaffen, dass in vielen Fällen eine Behandlung durch Cannabis oder THC-haltige Medikamente als sinnvoll einzustufen ist. Aber nicht nur bei der Behandlung des Tourette Syndroms oder von ADHS konnten wir in der Vergangenheit lesen, dass die Anwendung bei erkrankten Kindern zu einem Behandlungserfolg führte. Um euch einen kleinen Überblick zu verschaffen, haben wir euch zwei Studienergebnisse, veröffentlicht durch Franjo Grothenhermen, hier nachfolgend zusammen gefasst:

Was weiß man über die medizinische Verwendung von Cannabis bei Kindern?

Franjo Grotenhermen
„Es gibt nur zwei klinische Studien mit Cannabinoiden bei Kindern, eine mit Delta-8-THC und die andere mit dem THC-Abkömmling Nabilon. Beide untersuchten ihren Nutzen bei Nebenwirkungen der Krebschemotherapie.
Vermutlich wegen einer unterschiedlichen Verteilung der Cannabinoidrezeptoren in den Gehirnen von Erwachsenen und Kindern scheinen Kinder relativ hohe Dosen ohne relevante psychische Wirkungen zu vertragen. Nach meiner Kenntnis werden Cannabis und Dronabinol (THC) vor allem bei neurologischen Störungen verwendet, wie Epilepsie, Badeunfall mit Beinahe-Ertrinken, hyperaktive Störungen, etc.“


Abrahamov und Kollegen
Delta-8-Tetrahydrocannabinol (Delta-8-THC), ein Cannabinoid mit einer geringeren psychotropen Potenz als der wichtigste Cannabisbestandteil Delta-9-Tetrahydrocannabinol (Delta-9-THC) wurde acht Kindern im Alter zwischen drei und 13 Jahren mit verschiedenen Blut-Krebsarten, die bis zu acht Monate lang mit verschiedene Antikrebsmitteln behandelt wurden, verabreicht. Die Dosis war 18 mg orales THC pro Quadratmeter Körperoberfläche in Speiseöl. (Die Körperoberfläche eines Kindes von 30 Kilogramm Gewicht ist ungefähr ein Quadratmeter, die eines Erwachsenen von 75 Kilogramm etwa 1,8 Quadratmeter). Die Gesamtzahl der Behandlungen mit Delta-8-THC beträgt bisher 480. Die THC-Behandlung begann zwei Stunden vor jeder Krebsbehandlung und wurde alle sechs Stunden für eine Gesamtdauer von 24 Stunden fortgeführt. Erbrechen wurde vollständig verhindert. Die beobachteten Nebenwirkungen waren vernachlässigbar.
Modifiziert nach: Abrahamov A, Abrahamov A, Mechoulam R. An efficient new cannabinoid antiemetic in pediatric oncology. Life Sciences 1995;56(23-24):2097-2102.

Dalzell und Kollegen
Eine Studie wurde durchgeführt, die das neue synthetische Cannabinoid Nabilon mit oralem Domperidon (ein Mittel gegen Brechreiz) in einer Gruppe von Kindern, die wiederholte identische Chemotherapie-Zyklen wegen verschiedener Krebsarten erhielten, verglich. Achtzehn von 23 Kindern im Alter zwischen 10 Monaten und 17 Jahren beendeten die Studie. Wenn sie Nabilon nahmen, erlebten sie signifikant seltener Episoden mit Erbrechen und weniger Übelkeit, und zwei Drittel bevorzugten Nabilon. Die häufigsten Nebenwirkungen der Behandlung mit Nabilon waren Schläfrigkeit und Schwindel. Ein Patient erlebte Halluzinationen. Die Ergebnisse zeigen, dass Nabilon ein wirksames brechreizhemmendes Mittel bei Kindern, die eine Chemotherapie durchführen, ist, selbst bei kleinen Kindern. Es scheint in dieser Hinsicht Domperidon überlegen zu sein, und auch wenn Nebenwirkungen häufiger auftreten, so sind diese meistens akzeptabel für die Patienten. Es kann als eine Alternative für konventionelle antiemetische Behandlungen in der gesamten Kindheit empfohlen werden.
Modifiziert nach: Dalzell AM, Bartlett H, Lilleyman JS. Nabilone: an alternative antiemetic for cancer chemotherapy. Archives of Disease in Childhood 1986;61(5):502-505.

Die USA sind da weiter
Ein amerikanischer Richter hat einer Mutter eines hyperaktiven Kindes erlaubt, diesem weiterhin Cannabis zu geben. Der Richter lehnte ein Rechtsbegehren der Sozialbehörde ab, das Kind aus der Wohnung der Mutter in Rocklin, Kalifornien, zu nehmen. Der Achtjährige leidet unter einer schweren psychischen Störung. Seine Mutter gibt ihm Cannabis, weil sie erklärt, dass konventionelle Medikamente nicht helfen. Die Kinderschutzorganisation „Child Protective Services“ warf ihr vor, eine unfähige Mutter zu sein, nachdem sie von der Behandlung erfahren hat.
Die Mutter hatte sich auf Rat des behandelten Kinderarztes dazu entschieden, Cannabis-Medizin auszuprobieren, Sie berichtete, dass sich das Verhalten ihres Sohnes deutlich gebessert habe. Seine Stimmungsschwankungen hätten abgenommen, und er habe Freundschaften mit anderen Kindern entwickelt. Anfänglich bereite die Mutter die „Medizin“ des Jungen in Form von Teesemmeln (Muffins) zu, die sie ihm regelmäßig zu essen gab.

Fazit
Cannabis-Medizin für Kinder und Jugendliche ist ein sensibles Thema, das nicht länger tabuisiert werden darf. Dronabinol ist beispielsweise für Kinder nicht zugelassen aber durch einen „individuellen Heilversuch“ verordnungsfähig.
Noch vor einigen Jahren nahm ich selbst Kontakt zu einem Spezialisten nach Göttingen auf, um mich nach Daten umzuschauen und die Frage zu klären, ob Tourette Kinder bereits mit Dronabinol behandelt würden? Meine Frage wurde vehement verneint. Vor einigen Monaten las ich dann in einer medizinischen Fachzeitschrift, dass genau dieser Spezialist nun einige Tourette Kinder mit Dronabinol behandelt und diese Patienten gute Behandlungserfolge aufweisen.


Wege entstehen, indem man sie geht ...
euer Doktor Hanf

 

Doktor-Hanfs Patienten Ecke 24 - Doktor Hanf auf der Parade

Der 6. August ist Hanfparaden-Tag. Wir freuen uns sehr darüber, mit euch und den anderen Anwesenden im dortigen Forum für Hanfmedizin über Erfahrungen, neuste Erkenntnisse und Möglichkeiten bezüglich der Nutz ung von Cannabis als Medizin diskutieren zu dürfen. Der Schwerpunkt von Doktor Hanf bezieht sich an diesem Tag nicht nur auf den Austausch verschiedener Erfahrungen zur medizinischen Anwendungen von Cannabis, sondern soll interessierten Patienten darüber Auskunft erteilen, welche tatsächlichen Chancen derzeit individuell für jeden Einzelnen bestehen, Cannabis legal als Medikament nutz en zu können. Hierzu habt ihr die Möglichkeit, mit einem erfahrenen Juristen im Forum für Hanfmedizin bei Doktor Hanf zu sprechen. Des Weiteren wird der Gründer des Unternehmens Doktor Hanf, Lars Scheimann selbst, aus der Sicht eines Patienten, der nunmehr seit 18 Jahren Cannabis zur Behandlung seines Tourett e Syndroms nutzt, Rede und Antwort stehen.

Doktor Hanf ist bemüht, den Patienten, die sich mit THC in Form von cannabinoidhaltigen Medikamenten versorgen dürfen und auch den Patienten, die dies in Zukunft auch gerne legal täten, unterstütz end zur Seite zu stehen. Hierzu ist es wichtig, über Kenntnis und aktuellen Stand der Möglichkeiten zu informieren.

Fragen wie:
Wann werden cannabinoidhaltige Medikamente von der Krankenkasse bezahlt? Wer und wann kann man einen Antrag zur medizinischen Verwendung von Cannabis stellen? Welche Rechte und Pfl ichten hat ein Erlaubnisinhaber nach §3 BtMG Abs.2 ? werden die meist gestellten, bei weitem jedoch nicht die einzigen Fragen sein, die es zu klären gilt. Den Patienten, die mit THC behandelt werden sowie interessierten Ärzten, die bereits mit THC behandeln, möchten wir gerne den vom interdisziplinären Arbeitskreis Brandenburger Schmerztherapeuten, vertreten durch Dr. Knud Gastmeier, entwickelten Therapiebegleiter vorstellen. Ein Therapiebegleiter (kurz TB) ist ein Erfassungsbogen der Patienten aktiv in die Dokumentation der bestehenden Therapie mit einbeziehen soll. Ursprünglich wurde dieser Erfassungsbogen für Tumor Patienten entwickelt, um eine lückenlose Beschwerdesymptomatik im Ursprung zu erkennen und anhand von Therapiemöglichkeiten den Verlauf der Verbesserung durch Erfolg oder Ausbleiben eines Behandlungserfolges zu dokumentieren. Da sich aber auch immer mehr „Nichtkrebspatienten“ für eine solche Dokumentation interessieren, möchten Doktor Hanf und Dr. Knud Gastmeier auch andere, die an einer krankheits- oder leidgerechten

Dokumentation interessiert
sind, auf diesen Therapiebegleiter aufmerksam machen. Der Therapiebegleiter kann die Wirksamkeit und Nebenwirkungen bei einem Therapiewechsel besser nachvollziehen lassen. Dies kann gerade bei der Anwendung alternativer Medizin von Nutz en sein, da sich so Daten für die Therapie zum Beispiel mit Cannabis gewinnen ließen. Ebenso liegt es uns sehr am Herzen, euch über die wertvollen weiteren Inhaltsstoff e der Hanfpfl anze vom Samen bis zur Blüte zu informieren. Unterschiedlichste Verarbeitungsformen sollen hier Aufschluss über hochwertige Hanfprodukte entschlüsseln, die gewährleisten, dass der Hanf auch in seiner verarbeiteten Form den Gehalt wichtiger Inhaltsstoff e wie Spurenelemente und essentielle Fett säuren beibehält und auch ohne den Wirkstoff THC eine enorme Bereicherung für die Gesunderhaltung des Organismus darstellt. Wir würden uns freuen, Dich im „Forum für Hanfmedizin“ zu sehen.

Wege entstehen, indem man sie geht
euer Doktor Hanf
Doktor Hanf auf der Parade
Infos im
Patientenzelt
SCM Kriminalisierung von
Patienten beenden!
ANZEIGEN

 

Doktor-Hanfs Patienten Ecke 23 - Arzt ist nicht gleich Arzt

Liebe Leser und Leserinnen,

auch heute wollen wir euch eine Patienten Geschichte erzählen, die durch die betroffene Person selbst an uns weitergeleitet wurde.
Vorab möchten wir an dieser Stelle erwähnen, wie sehr wir uns darüber freuen, dass uns Patienten sowie deren Angehöriger oftmals eine Rückmeldung sowie die Erlaubnis erteilen, diese oftmals erschütternden Geschichten hier an dieser Stelle zu veröffentlichen. Jeder von uns weiß, wie hilfreich der Wirkstoff THC oder die gesamten einzelnen Wirkstoffe der kompletten Cannabisblüten in vielen Fällen sein kann. Unzählige Studien haben dies bewiesen. Immer wieder sind einzelne Fälle in den Medien vorgestellt worden und dennoch ist es immer noch unsagbar schwer für einige Patientengruppen, eine Therapie mit Medizinal-Cannabisblüten zu beantragen oder eine dauerhafte Therapie mit Dronabinol aufrecht zu erhalten. Schuld daran sind immer noch einige Ärzte, die von vorne herein eine Therapie für ihren Patienten mit Cannabis oder dem Wirkstoff THC ablehnen, ihn deshalb nicht weiter verordnen, weil sie sich weigern sich mit dieser Thematik auseinander zu setzen oder schlichtweg keine Erfahrung haben, es andererseits jedoch nicht für nötig halten, sich die nötigen Informationen einzuholen. Ein weiterer nicht unbedeutender Punkt ist die Finanzierung. Welcher schwer kranke Patient, der durch seine Erkrankung vielleicht einen Beruf nicht mehr ausüben kann, eine minimale Rente erhält oder von Hartz 4 lebt, soll es schaffen, eine Dronabinol Therapie dauerhaft selbst zu finanzieren? Wir suchen oftmals Lösungen und setzen uns intensiv mit solchen Fragen auseinander, weil wir sehr oft mit Menschen, die dieses Schicksal teilen, konfrontiert sind. Umso mehr freuen wir uns, wenn wir später nochmal von ihnen hören und euch über Erfolg oder auch Misserfolg berichten können. Was nützen Zahlen einer Studie, wenn die wahren Geschichten, die dahinter stecken, nie bekannt werden?!

Ursula L. 48 Jahre alt.
Diagnose kleinzelliges metastasiertes Broncialcarcinom, Knochenmetastasen, Hirnmetastasen.

Als Ursula vor rund neun Monaten zum aller ersten Mal in die Klinik kam, wurde der Verdacht bestätigt. Man stellte ein Bronchialcarcinom fest, welches sofort mit einer Chemotherapie behandelt wurde. Mehrere Wochen hintereinander wurde sie wöchentlich in der Klinik vorstellig, um die Therapie zu wiederholen. Nach anfänglich guter Verträglichkeit der Therapie folgte bereits nach dem zweiten Zyklus eine anhaltende Übelkeit. Die Haare fielen aus und sie litt unter einem starken Kribbeln an Händen und Füßen. Zu Beginn der Therapie wurde sie mit den herkömmlichen Medikamenten, die man gegen Übelkeit während einer Chemotherapie einsetzt, behandelt. Doch bereits nach kurzer Zeit haben diese nicht mehr gewirkt. Ursula verlor stark an Gewicht und war zusehends erschöpft. Das Essen blieb einfach nicht mehr drin . Zu diesem Zeitpunkt begann die Patientin mit der Dronabinol Therapie, welche umgehend durch den Klinikarzt verordnet wurde. Zu Anfang mit einer Dosierung von 3 mal 8 Tropfen täglich. In der behandelnden Klinik wurden weitere Untersuchungen durchgeführt, deren Ergebnis verheerend war. Der Tumor in der Lunge war zwar minimal zurückgegangen, doch es haben sich Knochenmetastasen an der Wirbelsäule und Hirnmetastasen gebildet.
Ursula musste nun sofort bestrahlt werden, um ein weiteres Wachsen der Metastasen einzudämmen und hatte zudem für zwei Wochen absolute Bettruhe verordnet bekommen, da die Metastasen an der Wirbelsäule eine Spontanfraktur verursachen könnten. Diese Bestrahlungen wurden zweimal täglich durchgeführt. Unter der Dronabinol Therapie hörte die Übelkeit nun bereits nach zwei bis drei Tagen auf und auch das Essen wurde wieder möglich. Nach diesem zweiwöchigen Krankenhausaufenthalt beschloss man, Ursula zu entlassen, aber dennoch weiter zu bestrahlen. Der weiterbehandelnde Hausarzt weigerte sich, Dronabinol weiter zu verordnen:
Medikamente, die den Appetit anregen, würden nicht von der Krankenkasse übernommen.
Es stünden andere Medikamente zu Verfügung und es sei nicht nötig, ihr jetzt ein zusätzliches Betäubungsmittel zu verordnen.
Bereits sieben Tage später wurde Ursula als Notfall von ihrer Tochter zurück in die Klinik gebracht. Der Allgemeinzustand auf das Minimalste reduziert, sie hatte weiterhin an Gewicht verloren. Trotz weiterer Bitten an den Hausarzt hat dieser ihr kein Dronabinol verordnet, obwohl im letzten Entlassungsbrief der Klinik eindeutig auf die Verbesserung ihrer Symptomatik hingewiesen wurde. In der Klinik sofortige Einleitung einer parenteralen Ernährung sowie Dronabinol bis zum heutigen Tage drei mal täglich 15 Tropfen. Jetziger Stand: Ursula ist zur Zeit in einem stabilen Zustand. Sie ist sich bewusst, dass sie sehr wahrscheinlich an ihrer Tumorerkrankung versterben wird. Eine weitere Chemotherapie lehnt sie kategorisch ab. Die Strahlentherapie wurde eingestellt. Sie darf aufstehen und ist nun wieder zu Hause. Nachdem sie ihren Hausarzt wechselte, verordnete der Neue ihr sofort weiterhin Dronabinol. Bis zum heutigen Zeitpunkt kann Sie essen und klagt nicht mehr über Übelkeit. Sie nimmt an Gewicht zu und fühlt sich den Umständen entsprechend gut. Bis jetzt zahlt ihre Krankenkasse das Dronabinol im vollen Umfang. Sie selbst ist der Meinung, dass Sie diesen schweren Weg bis hierhin ohne THC niemals überlebt hätte und es liegt ihr sehr daran, anderen Menschen Mut zu machen um dasselbe zu erreichen.

Wege entstehen, indem man sie geht.
Euer Doktor Hanf

Quelle: Hanf Journal

   

Doktor-Hanfs Patienten Ecke 22 - Schmerzfrei dank Cannabis

Liebe Leser und Leser/innen,

heute möchten wir euch auf einen Patienten aufmerksam machen, der es leider nicht mehr geschafft hat, einen Antrag zur legalen Nutzung von Cannabis zu medizinischen Zwecken nach § 3 BtMG Abs. 2 zu stellen. Aufgrund des ausdrücklichen Wunsches seiner Familie, die uns seine Geschichte zur Verfügung stellte, haben wir seinen Namen in folgenden Zeilen verändert. Andreas, 45 Jahre alt. Diagnose: metastasiertes Blasencarcinom.

Als Andreas in die Klinik kam, war er bereits durch unzählige Chemotherapien, eine zuvor durchgeführte Operation und den Einsatz von strahlentherapeutischen Maßnahmen gekennzeichnet. Von der Diagnosestellung bis hin zu seinem letzten Krankenhausaufenthalt hatte es zehn Monate gedauert. Grund der Aufnahme war ein stark reduzierter Allgemeinzustand, der ihm nicht mehr ermöglichte, alleine aufzustehen oder Nahrung einzunehmen. Zu diesem Zeitpunkt nahm seine Ehefrau Kontakt zu uns auf. Sie erzählte uns von dem Schicksal, das quasi 10 Monate zuvor von heute auf morgen alles verändern sollte. Ihre Frage bezog sich auf eine Cannabistherapie. Andreas hatte in früherer Zeit Cannabis konsumiert, was jedoch schon ein paar Jahre her war, lange vor der Erkrankung. Sie wollte nun wissen, welche Möglichkeiten ein Patient hat, legal in dieser Situation Cannabis Präparate oder natürliches Cannabiskraut zu nutzen. Sie hätte davon gehört, aber keiner der bisher behandelnden Ärzte konnte ihr ihre Fragen beantworten. Ihr Ziel war, dass Andreas mit Hilfe der begleitenden THC Therapie wieder essen könne. Wie ihr selber wisst, ist es eine zeitaufwendige Angelegenheit, bis ein entsprechender Antrag bei der Bundesopiumstelle bearbeitet, bewilligt oder abgelehnt wird. Wir rieten ihr dazu, in der Klinik zuerst nach Dronabinol zu fragen. Bereits wenige Tage darauf bekam Andreas die ersten Dronabinol Tropfen verabreicht. Es dauerte einige wenige Tage und die starken morphinhaltigen Schmerzmedikamente konnten reduziert werden. Er fühlte sich wacher und begann neben der parenteralen Infusionstherapie (künstliche Ernährung) flüssige Kost zu sich zu nehmen. Einige weitere Tage dann verschwand die Übelkeit. Tag für Tag ging es ihm ein wenig besser. Mit jedem Tag konnte er ein wenig besser essen. Durch die Metastasen, die sich leider auch in den Knochen manifestierten, konnte er jedoch nicht mehr aufstehen. Seine Familie gab alles, um ihm seine letzte Zeit, die ihm noch blieb, so angenehm
wie möglich zu gestalten.

Bereits nach drei Wochen konnte Andreas zur weiteren palliativen Versorgung nach Hause entlassen werden. Dort lag er in einem speziellen Pflegebett im Wohnzimmer und konnte von dort aus - so gut es ging - in das Familienleben integriert werden. Die Dronabinol Therapie wurde bis zuletzt von seiner Krankenkasse im vollen Umfang bezahlt. Seine Ehefrau buk ihm zudem noch Kekse aus Cannabutter, weil er die so gerne aß. Sie sagte, nie einen Antrag beim BfFarm gestellt zu haben, weil sie die kostbare Zeit, die so ein Antrag in Anspruch nimmt, lieber mit ihm verbringen wollte. Erst kürzlich haben wir von ihr erfahren, dass Andreas es jetzt geschafft habe. Er schlief friedlich und ohne Schmerzen zu Hause ein. Die ganze Familie war bei ihm. Sie bedankte sich und sagte die Zeit mit THC war wohl die “beste“ in der schlimmen Zeit. Er konnte essen, er musste nicht erbrechen ... und manchmal hat er sogar gelacht.

Wege entstehen, indem man sie geht.

Euer Doktor Hanf

Quelle: Hanf Journal

 

Doktor-Hanfs Patienten Ecke 21 - Erlaubnisinhaber klagt

Liebe Leser und Leser/innen,

mehrfach haben wir euch schon von Marcel berichtet. Zur Erinnerung: Marcel leidet seit seiner Kindheit an einem Tourette Syndrom. Marcel ist Proband der Tourette Selbsthilfegruppe NRW, der Selbshilfegruppe von Lars Scheimann, dem Gründer von Doktor Hanf.

Unter der Mithilfe von Lars und einem Rechtsbeistand gelang es bereits vor einigen Monaten, die Übernahme für eine Dronabinoltherapie für Marcel vor dem Duisburger Sozialgericht zu erstreiten. So hieß es in dem Urteil das die zuständige Krankenkasse in der Pflicht stehe Marcel die THC- bzw. Dronabinoltherapie so lange zu bezahlen bis der beim Bundesinstitut für Arznei- und Medizinprodukte gestellte Antrag für eine Nutzung von Medizinal-Cannabisblütenteile nach §3 BtMG Abs. 2 bewilligt werde. Somit war zumindest für diesen Zeitraum eine gesicherte Therapie möglich geworden. Durch die hohe Dosierung, die bei Marcel zu einem Therapieerfolg führte, kamen bereits hohe Kosten zustande.

Leider stellte sich während der Therapie aber auch eine Unverträglichkeit ein. Die hohe THC-Dosierung führte dazu, dass Dronabinol in Sesamöl gelöst unerwünschte Nebenwirkungen wie Durchfall und Magenprobleme verursachte. Ein Argument mehr, welches das Bundesinstitut für Arznei- und Medizinprodukte dazu bewegte, Marcel die Erlaubnis zu gewähren. Nun haben wir das geeignete Medikament für Marcel, aber dennoch das große Problem der Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Ein Problem, das auch andere Erlaubnisinhaber mit Marcel teilen. Zu hohe Kosten für Cannabis zu medizinischen Zwecken und die stetige Ablehnung der Bundesregierung gegenüber Konzepten die einen Eigenanbau, der wesentlich günstiger wäre, zu ermöglichen. Hier liegt es wieder auf der Hand, das eine Therapiesicherung am wahrscheinlichsten nur dann für betreffende Patienten zu erreichen ist, wenn Cannabis in naher Zukunft legalisiert werden könnte.

Nichtsdestotrotz steht Marcel erneut mit Lars und einem Rechtsbeistand mit der Krankenkasse in Verhandlung, um auch dieses Mal eine Übernahme der THC-Therapie zu erreichen. Ein erneuter Gang zum Sozialgericht wird wahrscheinlich nötig werden. Vorab wurde nun an hiesiges Sozialgericht ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. In dem erneuten Verfahren wird es nunmehr um die Kostenübernahme von THC in Form von Medizinal- Cannabisblütenteile im Interesse des Erlaubnisinhabers, der auf eine dringend notwendige Versorgung sowie zur Abwehr weiterer beruflicher und gesundheitlicher Nachteile klagt, gehen. Marcel hofft im Namen aller Erlaubnisinhaber ein positives Ergebnis zu erzielen. Über weitere Neuigkeiten in diesem Fall werden wir euch auf dem Laufenden halten..

Wege entstehen, indem man sie geht.

Euer Doktor Hanf

Quelle: Hanf Journal

   

Seite 1 von 5