

Geschrieben von: Administrator
Montag, den 02. Januar 2012 um 11:59 Uhr
Die medizinische Verwendung von Cannabis - eine Übersicht zur weltweiten Situation
Im Dezember 2008 hat die Bundesopiumstelle
beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte vier deutschen
Patienten erstmals eine Erlaubnis erteilt, Cannabis, das in
niederländischen Apotheken erhältlich ist, über ihre deutsche Apotheke
zu beziehen. Insgesamt besitzen etwa 30 Patienten eine
Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis durch die
Bundesopiumstelle, davon die meisten eine Erlaubnis zur Verwendung eines
Cannabisextrakts. Die erste dieser Ausnahmegenehmigungen wurde im
August 2007 erteilt. Diese Erlaubnis hat häufig keine praktische
Relevanz, weil sich die Betroffenen den Cannabisextrakt, der etwa die
Hälfte des Preises von Dronabinol kostet, nicht leisten können. Selbst
bei einer Erlaubnis der Verwendung von Cannabis aus den Niederlanden
stellt dies für die betroffenen Patienten nur eine Lösung dar, wenn sie
vergleichsweise geringe Cannabismengen benötigen oder über ein
ausreichend hohes Einkommen verfügen. Unter der Annahme von Kosten von
10 Euro pro Gramm Cannabis für einen deutschen Patienten ergeben sich
bei einem Tagesbedarf von zwei Gramm monatliche Kosten von etwa 600
Euro, während bei einem Tagesbedarf von 0,2 Gramm 60 Euro pro Monat
bezahlt werden müssten.
Etwa 1.500 weitere Patienten erhalten zur
Zeit in Deutschland den Cannabiswirkstoff Dronabinol auf einem
Betäubungsmittelrezept ihres Arztes. Dieser Artikel analysiert die
Situation hinsichtlich der medizinischen Verwendung von Cannabis und
Cannabinoiden in anderen Ländern und vergleicht sie mit der Situation in
Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Israel
In Israel besteht wie in Deutschland die
Möglichkeit für Patienten, eine Ausnahmegenehmigung zur medizinischen
Verwendung von Cannabis zu erhalten. Im Gegensatz zu Deutschland
entscheidet keine Behörde, sondern ein vom Gesundheitsminister
bestimmter Arzt über die Genehmigung. Zur Zeit ist dies der medizinische
Direktor einer psychiatrischen Klinik, der von Ärzten auf eine solche
Genehmigung angesprochen wird. Der behandelnde Arzt muss erklären, dass
die bisherige Behandlung mit den zur Verfügung stehenden Medikamenten
nicht erfolgreich war und er Cannabis empfiehlt. Es gibt eine Liste von
Indikationen, bei deren Vorliegen eine Ausnahmegenehmigung in Frage
kommt. Diese Liste wurde in den vergangenen Jahren entsprechend des
wissenschaftlichen Fortschritts erweitert. Bisher wurden etwa 110
Ausnahmegenehmigungen erteilt. Ein weiterer wichtiger Unterschied zu
Deutschland besteht in der kostenlosen Abgabe von Cannabis, das von
einem zertifizierten Anbauer angebaut wird.
Kanada
In Kanada besitzen zur Zeit etwa 2.500
Personen eine Erlaubnis zum Besitz von Marihuana durch das
Gesundheitsministerium und etwa 1.700 Personen eine Erlaubnis zum Anbau
von Cannabis für medizinische Zwecke für sich selbst oder einen
bestimmten Patienten, den sie versorgen. Alternativ zu einer Erlaubnis
zum Eigenanbau besteht die Möglichkeit, Cannabis vom
Gesundheitsministerium käuflich zu erwerben. Der Preis ist für
Patienten, verglichen mit Preisen in anderen Ländern, sehr günstig und
beträgt 5 kanadische Dollar (etwa 3 Euro) pro Gramm.
Nach Umfragen verwenden die meisten Patienten
in Kanada Cannabis ohne eine entsprechende Erlaubnis, da die
medizinische Verwendung von Cannabis im Allgemeinen nicht strafrechtlich
verfolgt wird. Obwohl der bürokratische Aufwand für eine
Ausnahmegenehmigung wesentlich geringer ist als für Patienten in
Deutschland und eine Erlaubnis mit einer entsprechenden ärztlichen
Empfehlung eigentlich immer erteilt wird, gaben Aidspatienten bei einer
Umfrage aus dem Jahr 2007 an, dass sie den bürokratischen Aufwand
scheuten. Auch in Kanada gibt es eine Liste von Krankheiten, bei deren
Vorliegen eine Ausnahmegenehmigung grundsätzlich erteilt wird, wenn ein
Arzt eine entsprechende Behandlung empfiehlt. Grundsätzlich ist auch
eine Erlaubnis bei anderen Erkrankungen möglich. Allerdings müssen in
diesem Fall zwei Ärzte eine Empfehlung für eine Therapie mit Cannabis
aussprechen.
Daneben besteht in Kanada die Möglichkeit zur
ärztlichen Verschreibung des synthetischen Cannabinoids Nabilon und des
Cannabisextrakts Sativex für bestimmte Indikationen.
Niederlande
In Kanada und den Niederlanden wurde ein Büro
für medizinischen Cannabis beim Gesundheitsministerium eingerichtet.
Diese Einrichtung kommt einer Forderung der internationalen
Drogenkonventionen (Single Convention on Narcotic Drugs von 1961) nach,
nach denen ein Land, das die medizinische Verwendung von Cannabis
erlauben möchte, dies mit Überwachung durch eine entsprechende
Regierungsbehörde machen muss. In den Niederlanden begann diese
Regierungsbehörde am 1. September 2003 mit der Verteilung von Cannabis
an Patienten über Apotheken. Der Cannabis aus Apotheken ist etwas teurer
als Cannabis in den Coffee-Shops, er wird jedoch biologisch angebaut
und ist garantiert frei von Bakterien und anderen Verunreinigungen, da
der Anbau bei der Firma Bedrocan überwacht wird. Am günstigsten ist
Apotheken-Cannabis in einer bestimmten Apotheke in Groningen (Apotheke
Hanzeplein), da diese große Mengen vom Hersteller abnimmt und Cannabis
für 6 Euro pro Gramm abgeben kann.
Vom Jahresumsatz an Cannabis kann geschlossen
werden, dass zur Zeit etwa 500 Patienten Cannabis aus der Apotheke
erhalten. Es wird allerdings geschätzt, dass in den Niederlanden 10.000
bis 15.000 Patienten Cannabis zu medizinischen Zwecken verwenden. Der
größte Teil dieser Patienten baut Cannabis entweder selbst zuhause an -
der Anbau von fünf Pflanzen wird toleriert - oder besorgt sich Cannabis
in Coffee-Shops, von denen es zur Zeit etwa 500 gibt.
USA
In den USA ist wie in vielen anderen Ländern,
darunter Deutschland, Österreich und die Niederlande, die ärztliche
Verschreibung des Cannabiswirkstoffs Dronabinol erlaubt. In den USA wird
mit großem Abstand das meiste Dronabinol an Patienten abgegeben. Der
Dronabinol-Verbrauch belief sich nach offiziellen Angaben im Jahr 2005
auf 312,5 kg, so dass unter der Annahme eines Jahresbedarfs von 5 Gramm
pro Patient (bei einer Tagesdosis von etwa 15 mg) 62.000 Patienten
versorgt werden können. Dies entspricht einer Versorgungsdichte von 210
Patienten pro 1 Million Einwohner (Bevölkerungszahl: 290 Millionen
Einwohner), verglichen mit einer Versorgungsdichte von 19 Patienten pro 1
Million Einwohner in Deutschland (80 Millionen Einwohner), unter der
Annahme, dass in Deutschland 1.500 Patienten mit 5 Gramm Dronabinol pro
Jahr versorgt werden. Um eine gleiche Versorgungsdichte wie in den USA
zu erzielen, müssten nicht 7,5 kg Dronabinol für 1.500 Patienten
abgegeben werden, sondern 80 kg für 16.000 Patienten.
Ende der 70er Jahre war in den USA ein
Programm aufgelegt worden, nach dem Patienten eine Ausnahmegenehmigung
zur medizinischen Verwendung von Cannabis erhalten können. Diese
Genehmigungen waren mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand
verbunden, so dass bis zur Einstellung des Programms im Jahr 1992 nur 13
Ausnahmegenehmigungen erteilt wurden. Zur Zeit erhalten noch fünf
überlebende Patienten dieses Programms monatlich fertig gerollte
Cannabiszigaretten vom Nationalen Institut für den Drogenmissbrauch. Der
Cannabis wird in einem Institut an der Universität von Mississippi
angebaut. Darüber hinaus ist die medizinische Verwendung von Cannabis
nach den Bundesgesetzen verboten.
In 13 von 50 Bundesstaaten der USA ist die
medizinische Verwendung von Cannabis mit einer entsprechenden ärztlichen
Erlaubnis jedoch nach den jeweiligen staatlichen Gesetzen erlaubt. Die
Formulierung der einzelnen Gesetze variiert in den verschiedenen
Staaten. Beispielsweise müssen sich die Patienten in einigen Staaten
beim Gesundheitsministerium registrieren lassen. In Oregon dürfen nach
Angaben der Webseite des staatlichen Gesundheitsministeriums etwa 20.000
Personen Cannabis für medizinische Zwecke besitzen. Dies entspricht bei
einer Einwohnerzahl von 3,4 Millionen 0,59 Prozent der Bevölkerung oder
5.900 pro eine Million Einwohner.
Der Gegensatz zwischen den Bundesgesetzen und
den staatlichen Gesetzen hat in der Vergangenheit wiederholt zu
Konflikten geführt, da die Bundesdrogenbehörde DEA (Drug Enforcement
Administration) bei Cannabisverteilungsstellen Razzien durchgeführt oder
Patienten verhaftet hat. Der neue amerikanische Präsident Barak Obama
hat allerdings im Wahlkampf versprochen, diese Razzien und Verhaftungen
durch Bundesbehörden in Staaten mit einem entsprechenden Gesetz für
medizinischen Cannabis einzustellen.
Österreich
Auch in Österreich kann Dronabinol vom Arzt
verschrieben werden. Es wird aus Deutschland importiert. Die
Kostenerstattung für eine Behandlung mit dem Cannabinoid durch die
Krankenkassen erfolgt wesentlich unproblematischer als in Deutschland.
Die Chefärzte der Krankenkassen, entsprechend dem Medizinischen Dienst
in Deutschland, unterstützen meistens eine Übernahme der Kosten, so dass
nach Aussagen eines niedergelassenen Arztes aus Wien, der häufig
Dronabinol verschreibt, in mehr als 60 Prozent eine Kostenübernahme
erfolge. In Deutschland erfolgt dagegen durch die Kassen nur selten eine
Kostenübernahme. Der Anbau von sonst illegalem Cannabis für
medizinische Zwecke wird in der Praxis von den österreichischen Behörden
oft toleriert.
Schweiz
Dronabinol kommt in der Schweiz nur selten
zum Einsatz, da es nur eine Apotheke gibt, die eine Erlaubnis zur Abgabe
des Cannabinoids hat. Dieses Dronabinol wird aus Deutschland
importiert. Zur Verwendung von Dronabinol bedarf es einer
Ausnahmegenehmigung durch das Gesundheitsministerium. Bisher gab es etwa
50 Ausnahmegenehmigungen. Zur Zeit erhalten 25 bis 30 Patienten in der
Schweiz Dronabinol. Die medizinische Verwendung natürlicher
Cannabisprodukte ist nach dem Gesetz nicht erlaubt, wird jedoch häufig
toleriert, wenn mit der Verwendung kein Handel verbunden ist. 2008 gab
es eine Volksabstimmung, nach der das Betäubungsmittelgesetz so
verändert werden soll, dass in der Zukunft Cannabispräparate für
medizinische Zwecke erlaubt sein sollen. Allerdings ist dieser Passus so
ungenau formuliert, dass seine konkrete Umsetzung bisher unklar ist.
Frankreich
Cannabis und einzelne Cannabinoide sind in
Frankreich nicht für medizinische Zwecke erlaubt. Allerdings hat eine
Behörde des Gesundheitsministeriums die Möglichkeit, die Verwendung von
Gesundheitsprodukten, die nicht auf dem französischen Markt erlaubt
sind, in Ausnahmen zu erlauben. Bisher bezieht sich diese Möglichkeit
von Ausnahmegenehmigungen für Cannabinoid-haltige Medikamente nur auf
das in den USA hergestellte Dronabinol-Präparat Marinol®. Seit 2001
wurden 74 solcher Ausnahmegenehmigungen für die Verwendung von Marinol
erteilt, darunter überwiegend für chronische Schmerzen, die nicht auf
andere Medikamente ansprachen (41 der 74 Patienten).
Finnland
Die Gesetze in Finnland sehen wie die Gesetze
in Norwegen und Schweden keine medizinische Verwendung von
Cannabinoid-haltigen Medikamenten vor. Allerdings hat die nationale
Behörde für Medikamente einem finnischen Schmerzpatienten im Jahr 2006
eine Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis
erteilt. Sie war durch ein Verwaltungsgerichtsurteil dazu gezwungen
worden. Der Gesetzgeber will nun klären, unter welchen Umständen weitere
Patienten eine Ausnahmegenehmigung erhalten können.
Spanien
In Spanien wird der Anbau von Cannabis für
den Eigenbedarf nicht strafrechtlich verfolgt, so dass auch Patienten,
die Cannabis verwenden möchten, keine juristischen Probleme erwarten
müssen. Es besteht zudem die Möglichkeit zur Verschreibung des
synthetischen Cannabinoids Nabilon und des Cannabisextrakts Sativex für
bestimmte Indikationen. Die Krankenkassen übernehmen in diesen Fällen
die Kosten der Behandlung.
Andere Länder
Wie diese kurze Übersicht zeigt, sind die
Möglichkeiten für Patienten, von Cannabisprodukten zu profitieren, in
verschiedenen Ländern sehr unterschiedlich. Während in Finnland und
anderen skandinavischen Ländern sowie Frankreich die Situation
wesentlich schlechter ist als in Deutschland, sind die Möglichkeiten in
Kanada, den Niederlanden und Spanien wesentlich besser. Auch einige
andere Länder, wie beispielsweise Belgien, verfolgen einen Anbau zum
Eigenbedarf nicht, während Neuseeland mit 10.000 wegen Cannabisbesitz
verurteilten Personen bei einer Einwohnerzahl von 4 Millionen zu den
Spitzenreitern bei der Verfolgung von Cannabiskonsumenten zählt. In 2008
haben drei neuseeländische Patienten erstmals eine Erlaubnis zur
Verwendung von Sativex erhalten. Andere Länder bewegen sich zwischen
diesen Extremen, zum Teil gibt es, wie in Australien, erhebliche
regionale Unterschiede innerhalb eines Landes.
Von Dr. med. Franjo Grotenhermen, Vorstandsvorsitzender der ACM
http://www.cannabis-med.org/
Quelle: grow.de